RechtsanwaltMartin Scharr

Fachanwalt für Strafrecht
Allgemeines Strafrecht
Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht
Strafverteidiger in München und bundesweit

Das deutsche Strafverfahren legt den Fokus auf den Angeklagten. In der Regel treten vor dem Strafgericht lediglich der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft als Verfahrensbeteiligte auf. Die geschädigte Person ist grundsätzlich nicht als Partei vorgesehen.

Im Rahmen der Möglichkeit einer Nebenklage (auch „Opfervertretung“ genannt) kann sich jedoch in bestimmten Fällen auch eine geschädigte Person mittels einer Anschlusserklärung dem Verfahren anschließen und als Partei auftreten und agieren.

Die Nebenklage spielt vor allem im Bereich der Sexualstraftaten und der Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit und das Leben eine Rolle. Sie ist auch für Familienmitglieder einer getöteten Person möglich.

Die Nebenklage ermöglicht ein Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung. Zudem können unter anderem Beweisanträge und Fragen gestellt und ein Richter oder Sachverständiger abgelehnt werden. Der Nebenkläger soll grundsätzlich im selben Umfang zugezogen und gehört werden wie die Staatsanwaltschaft. Auch kann er in gewissem Umfang Rechtsmittel einlegen. Außerdem kann sich der Nebenkläger des Beistands eines Rechtsanwalts bedienen und sich durch ihn vertreten lassen.

Die Vertretung einer geschädigten Person dient jedoch nicht nur dazu, durch die Nebenklage den Prozess ein Stück weit mitzugestalten. Die Geschädigten sollten auch durch die Verfahren begleitet werden, um einerseits eine Re-Traumatisierung zu vermeiden und andererseits um nicht als bloße Zeugen abgestempelt zu werden.

Der Rechtsanwalt muss jedoch nicht zwangsläufig im Rahmen der Nebenklage für eine geschädigte Person tätig werden. Es gibt einige Straftaten, die nur verfolgt werden, wenn die geschädigte Person sie bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzeigt. Dann ist die Fertigung einer Strafanzeige bzw. ein Strafantrag erforderlich, damit überhaupt ein Ermittlungsverfahren beginnen kann. Diese Straftaten berechtigen dann meist wegen ihres geringen Strafrahmens nicht zu einer Nebenklage. Jedoch kann es für die geschädigte Person beruhigend sein, zu wissen, dass strafrechtlich relevantes Verhalten Folgen hat.

Des Weiteren kann ein Rechtsanwalt für eine geschädigte Person Akteneinsicht beantragen. Zudem kann der Rechtsanwalt als Zeugenbeistand fungieren und bei Vernehmungen anwesend sein.

Außerdem kann ein sog. Adhäsionsverfahren eingeleitet werden. Dieses bietet die Möglichkeit, bereits im Strafprozess als geschädigte Person zivilrechtliche Forderungen wie beispielsweise nach Schmerzensgeld geltend zu machen. Damit kann ein zweiter, unter Umständen langwieriger und aufwändiger Prozess vor einem Zivilgericht vermieden werden. Das Gericht entscheidet sodann im Strafurteil über den Antrag aus dem Adhäsionsverfahren.

Sie sind im Rahmen einer Straftat geschädigt worden und wollen eine Strafanzeige oder einen Adhäsionsantrag stellen? Sie möchten (als Angehörige) eine Nebenklage führen? Oder Sie brauchen einen Zeugenbeistand? Gerne bespreche ich mit Ihnen Ihre Möglichkeiten und vertrete Ihre Interessen.

 

Ich bin für Sie da

Tel: 089 / 379 454 80

 Kompetent
 Bewährt
 Hochwertig

War bei Herr Scharr wegen drei Verfahren. Geldasche und merhmals mit Koks erwischt. Geldwäsche wurde eingestellt, ich habe sogar mein Geld zurück, und die anderen wurden gut gelöst mit schriftlichem Urteil und nochmals fallengelassenen Verfahren. Danke für die tolle Arbeit, ich hoffe ich brauche ihn nicht nochmal, aber dann wieder zu Herr Scharr!

Anwalt.de

Ich kann nur das wiederholen, was schon da oben geschrieben, besser ist schwer zu formulieren. Muss nur noch top Kompetenz, Kampfbereitschaft und Kommunikationsvermögen, so wie ein Vertretungsart "wie sich selbst". Das habe ich beim Herr Scharr alles gefunden. Ich empfehle den Herrn Scharr definitiv weiter!

Anwalt.de

Sehr kompettenter Anwalt, schnell, zuverlässig, sehr freundlich und zuvorkommend. Ergebnis zu 100% erreicht, jederzeit wieder Vielen Dank

Anwalt.de

Herr Scharr konnte mir mit seiner Kompetenz und immer schnellen und professionellen Arbeit sehr weiterhelfen. Ich bin ihm sehr dankbar, dass er sich immer so viel Zeit für meine Angelegenheit genommen hat und mir auch immer alles verständlich erklärt hat. Ich habe mich von Anfang an gut aufgehoben gefühlt, was sich letztlich dann auch mit einem sehr guten Ergebnis bestätigt hat. Vielen Dank!

Google

Rechtsanwalt Martin Scharr
Fachanwalt für Strafrecht

 Rumfordstr. 57
 80469 München

 089 / 379 454 80
 089 / 999 51 959