
Fachanwalt für Strafrecht
Allgemeines Strafrecht
Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht
Strafverteidiger in München und bundesweit
Das Kapitalstrafrecht umfasst entgegen seinem Wortlaut keine Vermögensdelikte, sondern klassischerweise Straftaten gegen das Leben, also Tötungsdelikte. Konkret sind das vor allem Mord und Totschlag.
Die falsche Vorstellung, dass Mord bei Vorsatz und Totschlag bei Fahrlässigkeit verwirklicht sind, ist weit verbreitet. Bis 1941 ging der Gesetzgeber davon aus, dass eine vorher geplante und durchdachte Tötung einen Mord darstellt. Die spontane, nicht durchdachte Tötung hingegen sollte lediglich ein Totschlag sein.
Der Unterschied zwischen den beiden Delikten ist heute jedoch ein anderer. Auch der Totschlag ist verwirklicht, wenn ein Mensch einen anderen Menschen vorsätzlich bzw. absichtlich tötet. Für die Verwirklichung eines Mordes müssen jedoch bestimmte Tatmotive oder Begehungsweisen hinzutreten. Ein Mord liegt beispielsweise dann vor, wenn das Motiv allein in der Erlangung von Geld gelegen hat oder wenn die Tötung auf grausame Art und Weise geschehen ist.
Sowohl Mord als auch Totschlag (hier nur bei besonders schweren Fällen) können eine lebenslange Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Die lebenslange Freiheitsstrafe ist die härteste Sanktion, die das deutsche Strafrecht kennt. Lebenslang bedeutet dabei aber nicht, dass die Freiheitsstrafe tatsächlich bis zum Ende des Lebens verbüßt werden muss. Sie dauert zwar potentiell lebenslang, kann jedoch auf Antrag nach 15 Jahren und dann erneut im Abstand von jeweils zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass eine besondere Schwere der Schuld und Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit einer Aussetzung zur Bewährung nicht entgegenstehen.
Neben einer Freiheitsstrafe kann das Gericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung anordnen. Statt einer Freiheitsstrafe kommt auch die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
Steht der Vorwurf im Raum, einen Mord oder einen Totschlag begangen zu haben, wird in den meisten Fällen eine Untersuchungshaft angeordnet. Die Untersuchungshaft dauert in der Regel bis zum Abschluss der Hauptverhandlung an, sofern eine Haftbeschwerde oder eine Haftprüfung keinen Erfolg haben. Die Untersuchungshaft soll jedoch keine Strafe darstellen. Daher bedeutet die Verhängung von Untersuchungshaft nicht, dass Beschuldigte bzw. Angeklagte dann auch tatsächlich verurteilt werden.
Gleichzeitig entsteht mit der Untersuchungshaft ein Fall der notwendigen Verteidigung. Das bedeutet, dass ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird, der entweder selbst ausgewählt oder vom Gericht bestimmt werden kann.
Die Hauptverhandlung findet vor einem Landgericht oder Oberlandesgericht statt. Das Rechtsmittel der Revision steht zur Verfügung.
Sie werden verdächtigt, einen anderen Menschen getötet zu haben? Oder sind Sie Angehörige einer Person, die sich in Untersuchungshaft befindet? Dann nehme ich mich gerne Ihrer Sache an, kläre Sie über die nächsten Schritte auf und begleite Sie durch die Hauptverhandlung.